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Umgang mit Chemikalien & gefährlichen Abfällen

Umgang mit Chemikalien & gefährlichen Abfällen

  • Ammoniak
  • Arsen
  • Benzol
  • Blei
  • Formaldehyd
  • Dioxine
  • Chlor
  • Cadmium
  • Natriumhydroxid
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Schwefelwasserstoff
  • Vinylchlorid
  • Chemikalien sollten in belüfteten Chemikalienschränken aufbewahrt werden.
  • Bewahre Chemikalien getrennt auf, da sie bei einer Vermischung gefährliche chemische Reaktionen auslösen können.
  • Verwende z. B. Auffangbehälter, Überlaufwanne, Auffangschilder oder Überlaufschutz, um verschüttete Flüssigkeiten aufzufangen.
  • Bewahre Säuren nicht mit Basen, starke Säuren nicht mit organischen Stoffen und stark oxidierende Stoffe nicht mit oxidierbaren Stoffen auf.
  • Bewahre Chemikalien so auf, dass Unbefugte keinen Zutritt haben, z. B. in abschließbaren Chemikalienschränken.
  • Stelle sicher, dass persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsschutzdatenblätter zur Verfügung stehen und dass alle Mitarbeiter in der Bedienung und Lagerung geschult sind. Verfüge über einen klaren Plan für die Notfallbereitschaft.
  • Achte darauf, dass die Behälter richtig beschriftet sind und an einem gekennzeichneten Ort gelagert werden, um die Beschäftigten vor schädlicher Exposition zu schützen und Verwechslungen zu vermeiden.
  • Aceton
  • Entfettungsmittel
  • Batterien
  • Pestizide
  • Elektroschrott
  • Imprägniertes Holz
  • Lacke auf Basis von Lösungsmitteln
  • Quecksilber
  • Lackbenzin
  • Leimreste
  • Arzneimittel
  • Nagellack
  • Altöl
  • Säuren

FAQ

Gefährliche Abfälle können z.B. giftig, ätzend, radioaktiv, brennbar oder schädlich für Mensch und Umwelt sein.
Wenn die Verpackung mit einem Symbol gekennzeichnet ist, das darauf hinweist, dass der Stoff umwelt- oder gesundheitsschädlich ist, muss sie zu einem Recyclingzentrum gebracht werden, auch wenn die Verpackung leer ist.
Jede Tätigkeit, bei der gefährliche Abfälle erzeugt, transportiert, abgeholt, vermittelt, gehandelt oder behandelt werden, ist verpflichtet, sich beim Abfallregister der Umweltschutzbehörde zu melden.
Gefährliche Abfälle sollten in dicht verschlossenen Behältern gelagert werden, die mit ihrem Inhalt gekennzeichnet sind. Die Lagerung sollte vorzugsweise in geschlossenen Räumen erfolgen. Im Freien sollten die Abfälle eingeschlossen, abgedeckt und für Unbefugte unzugänglich sein.
Privatpersonen bringen gefährliche Abfälle zum Recyclingzentrum oder Umweltzentrum der Gemeinde, je nach Art des Abfalls.
Einzelpersonen bringen Altbatterien zu ihrem örtlichen Recyclingzentrum.
Durch das Trennen der Abfälle können gefährliche Stoffe und Materialien beseitigt und wiederverwertbare Materialien zurückgewonnen werden.