Beingestell mit Sitzbank für 1 Modul, B 300 mm, Kiefer/schwarz
Breite:
Wähle Breite!
Wähle...
300
mm
600
mm
800
mm
900
mm
1200
mm
Ab
49,- €
Exkl. Ust.
- Bequeme Sitzhöhe
- Robuster, schwarzer, pulverbeschichteter Stahl
- Erleichtert die Reinigung
Sitzbank Spinde aus Metall. Mit verstellbaren Füßen versehen.
- Produktinformation
- Lieferung & Bezahlung
Mehr Produktinformationen
Ein praktisches Bankgestell aus robustem, schwarz pulverbeschichtetem Stahl mit einem lackierten Sitz aus Kiefernholz. Das Bankgestell ist ein simpler, aber funktioneller Zusatz zu den Kleiderspinden und Fächerschränken, besonders in Ankleidezimmern. Der Schrank wird auf eine bequeme Höhe gehoben, und Sie können sich beim An- und Umziehen hinsetzen. Wenn der Schrank vom Boden gehoben ist, wird es auch einfacher, darunter durchzuputzen. Dies ist besonders praktisch für Umgebungen, in denen Hygiene sehr wichtig ist. Das Gestell ist vollverschweißt, damit keine Montage erforderlich ist. Positionieren Sie das Gestell an den gewünschten Ort und platzieren Sie den Schrank einfach darüber. Dank der verstellbaren Füße steht der Kleiderspind oder Fächerschrank selbst auf unebenen Oberflächen stabil.
-
Wichtige Dokumente
Produktdetails
Höhe: | 410 mm |
Breite: | 1200 mm , 300 mm , 600 mm , 800 mm , 900 mm |
Tiefe: | 830 mm |
Hauptfarbe Gestell: | schwarz |
Hauptfarbe Sitz: | Kiefer |
Material Gestell: | Stahl |
Material Sitz: | Holz |
Gewicht: | 5,4 kg , 7,5 kg , 8,8 kg , 9,46 kg , 9,7 kg |
Montage: | Lieferung unmontiert |
Garantie: | 3 Jahre |
Read more
Versand & Zahlung
AGB für Verbraucher
1. Einkaufen bei AJ
Für alle Bestellungen von Verbrauchern in unserem Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB, die mit Klick auf die Checkbox "gelesen und akzeptiert" angenommen werden Verbraucher im Sinne des § 1 des österreichischen Konsumen ...
AGB für Unternehmer
1. Einkaufen bei AJ
Für alle Bestellungen von Unternehmern in unserem Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB, die mit Klick auf die Checkbox "gelesen und akzeptiert" angenommen werden Unternehmer im Sinne des § 1 des österreichischen Konsumen ...